Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Orangery Coworking GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Alten Wasserwerk 1, 31135 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205883
EUID
DEP2408.HRB205883
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 32/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manuel Sack
Adresse
Walderseestr. 1, 30163 Hannover
Telefon
0511/22889-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.02.2026 , 12:06 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Anbieten von Immobiliendienstleistungen, insbesondere von Coworking Spaces für private Büros, Konferenzräume, Gemeinschaftsveranstaltungen, Kaffeebars und Loungebereiche
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Orangery Coworking GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Hildesheim, hat das Amtsgericht Hildesheim am 03.02.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde antreten. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hildesheim einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 32/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orangery Coworking GmbH vertr. d. d. GF, Am Alten Wasserwerk 1, 31135 Hildesheim, ist am 03.02.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung de…
132 IN 32/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orangery Coworking GmbH vertr. d. d. GF, Am Alten Wasserwerk 1, 31135 Hildesheim, ist am 03.02.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 03.02.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgerichthildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerungnach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Dokument2
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.