Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
orchit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rudolf-Diesel-Str. 115, 46485 Wesel
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 25722
EUID
DER1202.HRB25722
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
610 IN 50/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack
Adresse
Brüner Straße 4-6, 46499 Hamminkeln
Termine & Fristen
Antragseingang
10.10.2024
Eröffnung
30.12.2024 , 18:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
04.02.2025
Forderungsanmeldefrist
10.02.2025
Berichtstermin
24.03.2025
Prüfungstermin
24.03.2025
Gläubigerversammlung
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Verkauf von IT-Technologie, insbesondere Software sowie die Übernahme des bisherigen Geschäftsbetriebs der Einzelfirma Orchit e.K.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der orchit GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Duisburg hat am 04.02.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters erhalten, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 25.02.2026 angesetzt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen, insbesondere zur Zustimmung zur Geltendmachung von Masseschmälerungshaftungsansprüchen gemäß § 15b InsO gegen den Geschäftsführer bzw. dessen D&O-Versicherung. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 20.01.2026. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg eingesehen werden. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der orchit GmbH ist am 30.12.2024 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 10.10.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack ernannt. Der Stich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der orchit GmbH ist am 30.12.2024 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 10.10.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack ernannt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.03.2025. Bis zu diesem Termin konnten Gläubiger Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Verwalters und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, einreichen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 10.02.2025 anzumelden. Am 04.02.2025 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit ein. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 25.02.2026 angesetzt, um über Rechtshandlungen des Verwalters zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25722 eingetragenen orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 W…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25722 eingetragenen orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 Wesel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) zweispruch, Philipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 25.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- dem Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung zu erteilen, Ansprüche wegen Masseschmälerungshaftung gemäß § 15b InsO gegen den Geschäftsführer bzw. die D&O-Versicherung des Geschäftsführers gerichtlich geltend zu machen und zur Beilegung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich abzuschließen.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 20.01.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
610 IN 50/24
Amtsgericht Duisburg, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 Wesel
ist am 04.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingeg…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 Wesel
ist am 04.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
610 IN 50/24
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Registernummer HRB 25722 eingetragenen orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 Wesel
wi…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 610 IN 50/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Registernummer HRB 25722 eingetragenen orchit GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 115, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cornelißen, Platanenweg 24, 46485 Wesel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2024, um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack, Brüner Straße 4-6, 46499 Hamminkeln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
610 IN 50/24
Duisburg, 30.12.2024
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