Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 45068
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Insolvenzprofil
Orthofixsolutions Sanitätshaus Benedum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45068
EUID
DET2408V.HRB45068
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
IN 57/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Peter Fidelius Benedum
Adresse
Lahnstraße 4, 54296 Trier
Termine & Fristen
Einstellung
29.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthofixsolutions Sanitätshaus Benedum GmbH ist am 29.04.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 57/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthofixsolutions Sanitätshaus Benedum GmbH, Eltzstraße 3, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 45068), vertr. d.: Peter Fidelius Benedum, Lahnstraße 4, 54296 Trier, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden…
23 IN 57/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthofixsolutions Sanitätshaus Benedum GmbH, Eltzstraße 3, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 45068), vertr. d.: Peter Fidelius Benedum, Lahnstraße 4, 54296 Trier, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 57/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthofixsoluions Sanitätshaus Benedum GmbH, Eltzstraße 3, 54293 Trier, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung. Es s…
23 IN 57/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthofixsoluions Sanitätshaus Benedum GmbH, Eltzstraße 3, 54293 Trier, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 806.497,02 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Trier zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Trier, 29.10.2024
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