Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 40576
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Insolvenzprofil
TaxiKomm GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 40576
EUID
DET2408V.HRB40576
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Alice Franken-Bartz
Adresse
Florastraße 44, 54293 Trier
Termine & Fristen
Einstellung
28.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaxiKomm GmbH ist am 28.04.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Geschäftsführerin Alice Franken-Bartz vertritt den Schuldner. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 100/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaxiKomm GmbH, Peter-Klöckner-Straße 47, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 40576), vertr. d.: Alice Franken-Bartz, Florastraße 44, 54293 Trier, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 28.04.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckend…
23 IN 100/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaxiKomm GmbH, Peter-Klöckner-Straße 47, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 40576), vertr. d.: Alice Franken-Bartz, Florastraße 44, 54293 Trier, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 28.04.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 28.04.2025
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