Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Osada, Birgit
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 0
EUID
DEP2305.HRB0
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 716/23 - 7 -
Phase
Restschulbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lothar Plumhof
Adresse
Peiner Straße 19, 30519 Hannover
Telefon
0511 984576-20
Termine & Fristen
Eröffnung
05.12.2023
Beschluss
26.08.2024
Ende Abtretungsfrist
07.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Restschuldbefreiungsverfahren der Birgit Osada geb. Thielbörger ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26.08.2024 fortgeführt worden. Der Treuhänder Rechtsanwalt Lothar Plumhof ist gemäß § 288 InsO bestimmt worden. Die Abtretungsfrist für pfändbare Forderungen beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 05.12.2023 und endet am 07.12.2026. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 716/23 - 7 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Birgit Osada geb. Thielbörger, geb. am 27.09.1956, Lindenallee 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 0), ist durch Beschluss vom 26.08.2024 Rechtsanwalt Lothar Plumhof, Peiner Straße 19, 30519 Hannover, Tel.: 0511 984576-20, Fax: 0511 984576-19 gemäß § 288 I…
904 IN 716/23 - 7 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Birgit Osada geb. Thielbörger, geb. am 27.09.1956, Lindenallee 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 0), ist durch Beschluss vom 26.08.2024 Rechtsanwalt Lothar Plumhof, Peiner Straße 19, 30519 Hannover, Tel.: 0511 984576-20, Fax: 0511 984576-19 gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 05.12.2023 und endet am 07.12.2026.
Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.08.2024
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