Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OSARA Orthopädie-Schuhtechnik, Schuhe, Sattler, Autosattler und Raumausstatter Besitzgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dübener Straße 18, 04860 Torgau
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 4200
EUID
DEU1308.HRB4200
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2171/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhard Klose
Adresse
Lampestraße 2, 04107 Leipzig
Telefon
0341 9136748 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.04.2024
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
03.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
die wirtschaftliche Nutzung eigener Immobilien sowie die Beteiligung an Unternehmen, deren Tätigkeit auf - die Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen und Hilfsmitteln, - die Fußpflege, - die Schuhreparatur, - die Schuhproduktion, - den Handel mit Schuhen, - den Handel mit Lederbekleidung, - die Ausführung von Sattler- und Autosattlerarbeiten, - die Ausführung von Polster- und Fußbodenlegerarbeiten, - die Raumausstattung, - den Handel mit Erzeugnissen des Sattler- und Autosattlerhandwerks, des Polsterer- und Fußbodenlegerhandwerks sowie der Raumausstattung gerichtet ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OSARA Orthopädie-Schuhtechnik, Schuhe, Sattler, Autosattler und Raumausstatter Besitzgesellschaft mbH ist am 27.02.2024 um 14:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Klose bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 03.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig schriftlich einzureichen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsanmeldung und Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2171/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OSARA Orthopädie-Schuhtechnik, Schuhe, Sattler, Autosattler und Raumausstatter Besitzgesellschaft mbH, Dübener Straße 18, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 4200
vertreten durch den Geschäftsführer T…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2171/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OSARA Orthopädie-Schuhtechnik, Schuhe, Sattler, Autosattler und Raumausstatter Besitzgesellschaft mbH, Dübener Straße 18, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 4200
vertreten durch den Geschäftsführer Tino Steffen Purschwitz
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
- wurde am 27.02.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 9136748 0, Telefax: 0341 9136748 88
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO - insbesondere die Veräußerung des Grundstückes, eingetragen im Grundbuch von Torgau, Blatt 2296, Flur 35, Flurstück 81 und Flurstück 91/1
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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