Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 29669
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
gaudlhotel + gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 29669
EUID
DER2706.HRB29669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 187/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich
Kanzlei
Eckert
Adresse
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale)
Telefon
0345/530490
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2024 , 08:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2024
Berichtstermin
07.05.2024 , 15:00 Uhr
Prüfungstermin
07.05.2024 , 15:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der gaudlhotel + gastro GmbH eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte um 08:10 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Zur Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Für den 07.05.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Punkte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 187/23: Über das Vermögen der gaudlhotel + gastro GmbH, Antoinettenstraße 6, 06844 Dessau-Roßlau (AG Steinfurt, HRB 29669), vertr. d.: Hendrik Gaudl, Kiefholzstraße 36, 12435 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau D…
2 IN 187/23: Über das Vermögen der gaudlhotel + gastro GmbH, Antoinettenstraße 6, 06844 Dessau-Roßlau (AG Steinfurt, HRB 29669), vertr. d.: Hendrik Gaudl, Kiefholzstraße 36, 12435 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.04.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 07.05.2024, 15:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;
302 InsO)
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.02.2024
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