Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Osman, Richard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 19812
EUID
DED2102V.HRA19812
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 35/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Gabriele Czech
Adresse
Spicherer Straße 26, 86157 Augsburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
26.08.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
09.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Osman Richard ist beim Amtsgericht Memmingen anhängig. Der Schuldner wird durch die Betreuerin Maria Holzmann vertreten, wobei als Verfahrensbevollmächtigte die Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner genannt sind. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; insbesondere nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren festgestellt. Ein Vergleich mit den Töchtern des Schuldners zur Abgeltung von Ansprüchen nach § 143 InsO wurde zugestimmt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, erfolgten im schriftlichen Verfahren. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Gabriele Czech wurde festgesetzt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 701.681,38 EUR steht ein Betrag von 14.548,14 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Obdachlosenunterkunft, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Reg…
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Obdachlosenunterkunft, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19812
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 35/19 FE01; D1/206-22
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 02.08.2024 folgenden
Beschluss
1.
Auf Antrag des Verwalters wird Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt, § 5 Abs. 2 InsO. Zur Zulässigkeit einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren vgl. Braun/Bünning/Beyer InsO § 160 Rn. 7, Haberzettl, Rpfleger 2019, S. 240.
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit den beiden Töchtern des Schuldners zur Abgeltung der Ansprüche nach § 143 InsO gegen Zahlung eines Betrages von EUR 44.480,00.
Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss können von Insolvenzgläubigern innerhalb einer Frist von 5 Wochen ab Beschlussdatum schriftlich erhoben werden. Binnen der gleichen Frist kann ein Antrag gestellt werden, nicht im schriftlichen Verfahren, sondern in einem Termin abzustimmen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweis gem. § 160 Abs. 1 InsO: Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Obdachlosenunterkunft, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Reg…
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Obdachlosenunterkunft, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19812
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 35/19 FE01; D1/206-22
1. Die Prüfung der bis 26.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
ehemals Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA …
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
ehemals Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19812
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 35/19 FE01; D1/206-22
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
ehemals Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA …
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
ehemals Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19812
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 35/19 FE01; D1/206-22
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 701.681,38 EUR steht ein Betrag von 14.548,14 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeis…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Osman Richard, geboren am 28.06.1958, Raiffeisenplatz 5, 87737 Boos, vertreten durch die Betreuerin Holzmann Maria
ehemals Inhaber der Lechlandcenter Apotheke, Lechwiesenstraße 66, 86899 Landsberg am Lech, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19812
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ACTIO Rechtsanwälte, Feldhahn & Partner, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 35/19 FE01; D1/206-22
Die Vergütung der Rechtsanwältin Gabriele Czech, Spicherer Straße 26, 86157 Augsburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 30 % festzusetzen. Der Zuschlag ist durch die intensive Ermittlungstätigkeit der Verwalterin bei fehlenden Unterlagen, ohne dass die Masse entsprechend gemehrt worden wäre, gerechtfertigt. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich. Es ist deshalb antragsgemäß festzusetzen.
Das Verfahren entspricht in der Gesamtschau einem Normalverfahren mit erhöhtem Aufwand.
Angabe der Berechnungsgrundlage für die Veröffentlichung: 53.584,44 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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