Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Osmanow Trockenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Osteressener Straße 9, 49632 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 216206
EUID
DEP3210.HRB216206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 80/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
11.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Eldar Osmanow, wurde ein Insolvenzantragsverfahren geführt. Das zuständige Amtsgericht Cloppenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.…
9 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 11.04.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.0…
9 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 11.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.…
9 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Osmanow Trockenbau GmbH, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216206), vertr. d.: Eldar Osmanow, Osteressener Straße 9, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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