Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C & S Massivbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 203776
EUID
DEP2613.HRB203776
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 20/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Schober
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen Antrag
12.06.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
20.12.2024
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Ausführung von Hochbauarbeiten; Planung und Ausführung von Betoninstandsetzungsarbeiten; Projektentwicklungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Tostedt hat die HRB-Nummer 203776 registriert. Die Geschäftsführer Heiko Carstens und Jörg Schilling vertreten die GmbH. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgte durch das Amtsgericht Cuxhaven am 17.04.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Tostedt führt die Handelsregistereintragung (HRB 203776) durch. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Philip Schober als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 12.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Tostedt führt die Handelsregistereintragung (HRB 203776) durch. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Philip Schober als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 12.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Die Berechnungsmasse beträgt 638.601,79 EUR. Der vorläufige Verwalter erhält eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung sowie Zuschläge für die Fortführung des Betriebs (40 %) und Sanierungsbemühungen (30 %). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Verwalter darf den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Ein weiterer Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven vom 17.04.2026 ordnet die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren an (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH, Bahnhofstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste, vertr. d. die Geschäftsführer Heiko Carstens und Jörg Schilling (AG Tostedt, HRB 203776), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schr…
12 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH, Bahnhofstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste, vertr. d. die Geschäftsführer Heiko Carstens und Jörg Schilling (AG Tostedt, HRB 203776), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH, Bahnhofstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste, vertr. d. die Geschäftsführer Heiko Carstens und Jörg Schilling (AG Tostedt, HRB 203776), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philip Schober festgeset…
12 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & S Massivbau GmbH, Bahnhofstraße 48, 27639 Wurster Nordseeküste, vertr. d. die Geschäftsführer Heiko Carstens und Jörg Schilling (AG Tostedt, HRB 203776), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philip Schober festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 51,70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich festgesetzter Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 638.601,79 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Fortführung des Betriebes der Schuldnerin wird ein Zuschlag in Höhe von 40 % der Regelvergütung beantragt. Der Betrieb der Schuldnerin wurde mehr als drei Monate fortgeführt.
[...]
Ein weiterer Zuschlag wird für die Sanierungsbemühungen beantragt. Ein Zuschlag in Höhe von 30% wird hier als angemessen angesehen.
[...]
Der beantragte Zuschlag wird dem Grunde und der Höhe nach nicht beanstandet und antraggemäß festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 20.12.2024
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