Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 11154
EUID
DEX1721R.HRB11154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
51 IN 17/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
29.09.2023
Antrag Vergütung Festsetzung
07.12.2023
Prüfungsstichtag
10.02.2025
Prüfungsstichtag
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostholsteiner Seniorenpension GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, Aktenzeichen 17/23. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Jürgen Plötzner vertreten. Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Maik Gareis, mit Beschluss vom 29.09.2023 bestellt. Dessen Vergütung und Auslagen wurden auf Antrag vom 07.12.2023 festgesetzt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung zur Festsetzung der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters stammt vom 22.12.2023, während die Mitteilung zum Prüfungstermin am 19.01.2026 erging.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostholsteiner Seniorenpension GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, das für die Verfahrensführung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Eutin. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner vertreten. Rechtsanwalt Dr. Birg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostholsteiner Seniorenpension GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, das für die Verfahrensführung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Eutin. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner vertreten. Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Maik Gareis, mit Beschluss vom 29.09.2023 bestellt. Die Vergütung dieses Sonderinsolvenzverwalters wurde auf Antrag vom 07.12.2023 festgesetzt; der Betrag wird als XXX Euro angegeben und ist aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Es finden Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen statt. Der erste genannte Prüfungsstichtag war der 10.02.2025, der spätere Prüfungsstichtag ist der 11.03.2026. Bis zu diesen Terminen können schriftliche Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen erhoben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rath…
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck
- Insolvenzverwalter -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rath…
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck
- Insolvenzverwalter -
|
Die Vergütung und die Auslagen des mit Beschluss vom 29.09.2023 bestellten Sonderinsolvenzverwalters, Rechtsanwalt Maik Gareis, Lübecker Straße 32, 23701 Eutin, wird auf Antrag vom 07.12.2023 festgesetzt auf insgesamt XXX Euro. Der Betrag von XXX Euro ist aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Nach dem Beschluss des BGH vom 29.05.2008 (IX ZB 303/05) sind für die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters die Vorschriften über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend anzuwenden, wobei durch Zu- und Abschläge dem verminderten Umfang seiner Tätigkeit im Verhältnis zum Insolvenzverwalter Rechnung zu tragen ist.
Soweit dem Sonderinsolvenzverwalter lediglich einzelne Aufgaben übertragen wurden, die mehr den Tätigkeiten gemäß § 5 InsVV entsprechen, bemisst sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).Vorliegend wurde dem Sonderinsolvenzverwalter lediglich die Prüfung einer Forderung übertragen, die mehr der Tätigkeit nach gemäß § 5 InsVV entspricht, so dass die Vergütung sich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) bemisst.
Der Insolvenzverwalter wurde angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 22.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rath…
51 IN 17/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ostholsteiner Seniorenpension GmbH, Dorfstraße 14, 23683 Haffkrug,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Plötzner, geboren am 13.05.1967
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11154 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Birger Wilhelm, Rathenaustraße 17, 23568 Lübeck
- Insolvenzverwalter -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 16.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.