Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ottersleber Chaussee 99, 39120 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31261
EUID
DEW1215.HRB31261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 114/25 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.jur. Anja Taschner
Adresse
Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/2308832
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
10.09.2025 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2025
Gläubigerversammlung
12.11.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
09.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomie, Events, Catering.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.09.2025 um 16:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Die Schuldnerin betreibt Gastronomie, Events und Catering und ist im Handelsregister des AG Stendal unter HRB 31261 eingetragen. Als Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Wirtsch.jur. Anja Taschner bestellt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 13.10.2025. Eine Gläubigerversammlung fand am 12.11.2025 statt, in der unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wurde. Später hat die Insolvenzverwalterin mit Schriftsatz vom 09.01.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Ottersleber Chaussee 99, 39120 Magdeburg, Gastronomie, Events, Catering (AG Stendal, HRB 31261), vertr. d.: Christian Franke, Magdeburger Straße 249, 39218 Schönebeck (Elbe), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem.…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Ottersleber Chaussee 99, 39120 Magdeburg, Gastronomie, Events, Catering (AG Stendal, HRB 31261), vertr. d.: Christian Franke, Magdeburger Straße 249, 39218 Schönebeck (Elbe), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 09.01.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 114/25 (361) - (14.01.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 10.09.2025 um 16:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Ottersleber Chaussee 99, 39120 Magdeburg, Gastronomie, Events, Catering (AG Stendal, HRB 31261),
vertreten durch:
Christian Franke, Magdeburger Straße 249, 39218…
Amtsgericht Magdeburg: Am 10.09.2025 um 16:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Skadi's Restaurant UG (haftungsbeschränkt), Ottersleber Chaussee 99, 39120 Magdeburg, Gastronomie, Events, Catering (AG Stendal, HRB 31261),
vertreten durch:
Christian Franke, Magdeburger Straße 249, 39218 Schönebeck (Elbe), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert, Martin-Schwantes-Str. 64, 39245 Gommern, . Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Anja Taschner, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308832, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwaltung-taschner.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 13.10.2025. Gläubigerversammlung: Am 12.11.2025 , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 114/25 (361) - (10.09.2025)
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