Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OT Automobile GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrau 33, 45279 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 22742
EUID
DER2503.HRB22742
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 101/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Adresse
Haumannplatz 9, 45131 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
05.03.2024 , 15:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.04.2024
Berichtstermin
06.05.2024 , 12:30 Uhr
Prüfungstermin
06.05.2024 , 12:30 Uhr
Gläubigerversammlung
31.07.2024 , 13:00 Uhr
Prüfungsstichtag
03.02.2025
Prüfungsstichtag
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Kraftfahrzeugen und mit Kraftfahrzeugzubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OT Automobile GmbH ist am 05.03.2024 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, wobei ein Eröffnungsbeschluss vom selben Tag nachträglich dahingehend berichtigt wurde, dass die Eröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erfolgt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schoß. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 18.04.2024 anzumelden. Ein Gläubigerversammlungtermin zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (insbesondere ein Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges in Höhe von 200.000,00 EUR sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer und den abberufenen Geschäftsführer Herrn Michael Hell) ist für den 31.07.2024 angesetzt. Im Rahmen des Verfahrens wurde zudem angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden; der Prüfungsstichtag ist der 05.01.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OT Automobile GmbH ist am 05.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.12.2023 gestellt. Rechtsanwalt Andreas Schoß ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.04.2024. Ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OT Automobile GmbH ist am 05.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 11.12.2023 gestellt. Rechtsanwalt Andreas Schoß ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.04.2024. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin fand am 06.05.2024 statt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses erfolgte am 12.03.2024, um den Eröffnungsgrund auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu präzisieren. Ein weiterer Gläubigerversammlungstermin zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen nach § 160 InsO, unter anderem einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Otmar Tautges, ist für den 31.07.2024 angesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurden schriftliche Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der jeweilige Prüfungsstichtag als besonderer Prüfungstermin gilt. Ein solcher Termin war ursprünglich für den 03.02.2025 festgelegt. Ein weiterer Prüfungsstichtag wurde auf den 05.01.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, gegründet am 09.12.2010, Ruhrau 29, 45279 Essen, frühere Anschrift: Ruhrau 33, 45279 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, gegründet am 09.12.2010, Ruhrau 29, 45279 Essen, frühere Anschrift: Ruhrau 33, 45279 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Ruhrau 33, 45279 Essen
Geschäftszweig: Der Handel mit Kraftfahrzeugen und mit Kraftfahrzeugzubehör
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.03.2024, um 15:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schoß, Haumannplatz 9, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 06.05.2024, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 101/23
Essen, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Ruhrau 33, 45279 Essen
wird der Eröffnung…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Ruhrau 33, 45279 Essen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 05.03.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
eröffnet wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Essen, 12.03.2024
167 IN 101/23
Amtsgericht Essen, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
Verfahrensb…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Professor Schmidt, Benrather Schlossallee 119, 40597 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (160 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Herrn Otmar Tautges zur Abgeltung sämtlicher vom Insolvenzverwalter gegen diesen geltend gemachter Ansprüche gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 200.000,00 EUR an die Insolvenzmasse (zahlbar in zwölf gleich bleibenden Raten) unter Anrechnung etwaiger Leistungen des Herrn Hell, Zustimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 3, 3. Alt. InsO;
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der vom Insolvenzverwalter festgestellten Ansprüche gegen den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Herrn Otmar Tautges, sowie gegen den abberufenen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Herrn Michael Hell, und entsprechende Anhängigmachung eines Rechtsstreits auch mit erheblichem Streitwert, Zustimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 3, 1. Alt. InsO;
bestimmt auf
Mittwoch, 31.07.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Eine Beschlussfassung über die Zustimmung zu 2. ist entbehrlich, wenn die vorstehend unter 1. dargestellte Zustimmung durch die Gläubigerversammlung erteilt wird.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 101/23
Amtsgericht Essen, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
wird angeor…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 101/23
Amtsgericht Essen, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
wird angeor…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22742 eingetragenen OT Automobile GmbH, Ruhrau 29, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Otmar Tautges, Diekmannsbusch 8, 45289 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 101/23
Amtsgericht Essen, 27.12.2024
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