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Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen, Vermittlung von Dienstleistungen und Waren aller Art, mit Ausnahme von Immobilien, Beteiligung an Unternehmen sowie die Übernahme der Komplementärfunktion bei Kommanditgesellschaften.
Das Amtsgericht Dresden hat am 15.05.2026 um 13:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OTIUM CONSULT GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Andreas Wolf, Dr. Nils Freudenberg als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht der Leistung an die Schuldnerin zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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