Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Angerstraße 1, 04177 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 24460
EUID
DEU1308.HRB24460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1793/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. iur. h. c. Rainer M. Bähr
Adresse
Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig
Termine & Fristen
Eröffnung
02.01.2025 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.02.2025
Frist für Anträge und Widersprüche
14.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von Immobilien jeglicher Art, die Vermittlung von Finanzierungen sowie die Durchführung von Grundstücksgeschäften und Bauträgermaßnahmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 02.01.2025 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. iur. h. c. Rainer M. Bähr bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich zweifach bis zum 14.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 14.03.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1793/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH, Angerstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24460
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Hönicke
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Uttke…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1793/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH, Angerstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24460
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Hönicke
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Uttke
wird heute, am 02.01.2025, um 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. iur. h. c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 14.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu be-zeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzö-gert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 14.03.2025
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklä-ren. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessord-nung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbe-kanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzver-fahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung wer-den einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Ent-scheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklä-rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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