Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischlerei Adolph GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 13126
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEW1215.HRB13126
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 152/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Vahl
Adresse
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/678780
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
27.11.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.12.2024
Berichtstermin
13.01.2025 , 11:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Tischlerei mit Innenausbauten und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Tischlerei & Schreinerei
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Tischlerei mit Innenausbauten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Adolph GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Oliver Vahl, hat dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies bedeutet, dass die Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Infolgedessen sind Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs sowie die Vollstreckung aus erwirkten Titeln unzulässig. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar beim Insolvenzverwalter geltend zu machen, um ihre Rechte zu wahren. Das Amtsgericht hat diese Bekanntmachung am 08.01.2025 veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Adolph GmbH ist am 27.11.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Vahl bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Adolph GmbH ist am 27.11.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Vahl bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 13.01.2025 um 11:25 Uhr angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 08.01.2025 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs unzulässig sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 152/24 In dem Insolvenzverfahren Tischlerei Adolph GmbH, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt (AG Stendal, HRB 13126), vertr. d.: Walter Bernd Adolph, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Oliver Vahl gem. § 208 InsO Masseunzulänglichke…
2 IN 152/24 In dem Insolvenzverfahren Tischlerei Adolph GmbH, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt (AG Stendal, HRB 13126), vertr. d.: Walter Bernd Adolph, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Oliver Vahl gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 152/24: Über das Vermögen der Tischlerei Adolph GmbH, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt (AG Stendal, HRB 13126), vertr. d.: Walter Bernd Adolph, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt, (Geschäftsführer), ist am 27.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
2 IN 152/24: Über das Vermögen der Tischlerei Adolph GmbH, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt (AG Stendal, HRB 13126), vertr. d.: Walter Bernd Adolph, Norbert-Heßbrüggen-Str. 3, 39261 Zerbst/Anhalt, (Geschäftsführer), ist am 27.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliver Vahl, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/678780, Fax: 0345/6787810, E-Mail: halle-saale@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 13.01.2025, 11:25 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 29.11.2024
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