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Insolvenzprofil
Otter Markets UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96595
EUID
DEM1502.HRB96595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
156/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
18.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Otter Markets UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schlüchtern wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Hanau hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 156/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Otter Markets UG (haftungsbeschränkt), Huttener Straße 20 F, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 96595), vertr. d.: Susanne Augustin, Huttener Straße 20 f, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18…
70 IN 156/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Otter Markets UG (haftungsbeschränkt), Huttener Straße 20 F, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 96595), vertr. d.: Susanne Augustin, Huttener Straße 20 f, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.12.2025
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