Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lyncronize GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 16503
Stammkapital
31.249,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB16503
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 340/25 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.10.2025 , 09:20 Uhr
Eröffnung
23.12.2025 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.02.2026
Berichtstermin
17.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.03.2026 , 10:00 Uhr
Stichtag nachträgliche Forderungen
25.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Weiterbildung, die Entwicklung von transferoptimalen Konzepten im Bereich IT-gestützer Lerndienstleistungen, die Entwicklung von Software-Produkten zur Transferunterstützung sowie die Analyse und Weiterentwicklung von bestehenden Weiterbildungsangeboten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Unternehmensberatung im Bereich Weiterbildung, Entwicklung von IT-gestützten Lerndienstlichkeiten und Software-Produkten zur Transferunterstützung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH wurde am 27.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 23.12.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 03.02.2026 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 17.03.2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Kassel statt.
Über das Vermögen der Lyncronize GmbH in Kassel ist am 27.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 23.12.2025 wurde das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.02.2026 anzumeld…
Über das Vermögen der Lyncronize GmbH in Kassel ist am 27.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 23.12.2025 wurde das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.02.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.03.2026 angesetzt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 25.11.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 340/25 e: Über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai D…
666 IN 340/25 e: Über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/601314-0, Fax: 0361/601314-30, E-Mail: erfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 340/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), ist am 27.10.2025 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
666 IN 340/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), ist am 27.10.2025 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/601314-0, Fax: 0361/601314-30, E-Mail: erfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 340/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schrif…
666 IN 340/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2026
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