Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Otto Dilg GmbH Feinmechanik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gottfried-von-Cramm-Str. 5, 85375 Neufahrn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 59815
EUID
DED2601V.HRB59815
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 339/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler
Rolle
Sachwalter
Adresse
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.03.2024
Stellungnahmefrist
25.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Sondermaschinen sowie die Herstellung von Einzel- und Serienteilen für die metall- und kunststoffverarbeitende Industrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Otto Dilg GmbH Feinmechanik (Aktenzeichen IN 339/20) sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei die Widerspruchsfrist für Beteiligte am 08.0eb.2024 endete. Der Sachwalter Dr. Marc Zattler hat die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen beantragt und diese wurden festgesetzt. Der Antrag des Sachwalters umfasse eine Erhöhung der Regelvergütung um 115 % aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter sowie umfangreicher Sanierungsbemühungen (Asset-Deal-Vertrag). Eine Stellungnahmefrist zur Vergütung wurde bis zum 25.05.2026 gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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In dem I…
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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In dem Insolvenzverfahren hat der/die Sachwalter/in die Festsetzung der Vergütung (einschließlich der Vergütung für die vorläufige Sachwaltung) beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 115 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.05.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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1. Die P…
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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1. Die Prüfung der bis 06.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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Die Verg…
IN 339/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler, Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut (einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter), wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 30.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 115 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.03.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter
- umfangreiche Sanierungsbemühungen/Ausgestaltung Asset-Deal-Vertrag
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 115 % gerechtfertigt. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:- Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter
- umfangreiche Sanierungsbemühungen/Ausgestaltung Asset-Deal-Vertrag
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 12.06.2026
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