Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Oujiang GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gütersloher Str. 326, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 39104
EUID
DER2101.HRB39104
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 4/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antragseingang
03.01.2025
Eröffnung
17.04.2025 , 12:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
17.06.2025
Prüfungstermin
01.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Produkten, insbesondere von deutschen Hochtechnologieprodukten aus dem Bereich der Chemietechnik, von Werkzeugmaschinen und Chemikalien, sowie deren Handelsvertretung. Dabei steht insbesondere der europäisch-asiatische Warenverkehr im Vordergrund. Darüberhinaus soll die Gesellschaft als Koordinator für deutsch- chinesische Joint-Ventures tätig werden. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann sich an gastronomischen Betrieben beteiligen oder diese betreiben, Handelsgeschäfte mit Immobilien tätigen sowie andere Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 17.04.2025 um 12:39 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oujiang GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 03.01.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt ernannt worden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 10.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.07.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters wird ab dem 17.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 4/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39104 eingetragenen Oujiang GmbH, Gütersloher Straße 326, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Li Xu, Queller Straße 167 a, 33649 Bielefeld
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 4/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39104 eingetragenen Oujiang GmbH, Gütersloher Straße 326, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Li Xu, Queller Straße 167 a, 33649 Bielefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.04.2025, um 12:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 4/25
Bielefeld, 17.04.2025
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