Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H und V Baugeschäft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 47 - 49, 44866 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 11222
EUID
DER2201.HRB11222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 548/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Verwalter
Rolle
vorläufiger Verwalter
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Baugeschäfts sowie aller zusammenhängenden Tätigkeiten (Neubau, Altbausanierung, Abbruch, sonstige bautechnische Maßnahmen). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann gleichartige oder andere Unternehmen erwerben, vertreten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben und veräußern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V Baugeschäft GmbH einen Beschluss zur Festsetzung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen des Verwalters erlassen. In einer der Bekanntmachungen wird der vorläufige Verwalter explizit genannt, in einer anderen allgemein der Insolvenzverwalter. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger oder einem sonstigen Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich bei dem Amtsgericht Bochum innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, wobei die öffentliche Bekanntmachung als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Im Verfahren sind vorläufige Maßnahmen ergriffen worden, wobei ein Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt wurde. Ein Beschluss zur Abhaltung einer besonderen Gläubigervers…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Im Verfahren sind vorläufige Maßnahmen ergriffen worden, wobei ein Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt wurde. Ein Beschluss zur Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist ergangen. Der Stichtag für diese Versammlung ist der 15.09.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier: Abschluss eines Vergleichs" einreichen. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß §§ 5 Abs. 2, 160, 161 InsO. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenkirchen …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenkirchen und Herrn Christoph Hader, Geschwister-Scholl-Str. 1, 44866 Bochum
ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 548/22
Amtsgericht Bochum, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenkirchen …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenkirchen und Herrn Christoph Hader, Geschwister-Scholl-Str. 1, 44866 Bochum
ist auf die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Verwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 548/22
Amtsgericht Bochum, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenk…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11222 eingetragenen H und V Baugeschäft GmbH, Hochstr. 47 - 49, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietmar Voss, Gotenstr. 17, 45888 Gelsenkirchen und Herrn Christoph Hader, Geschwister-Scholl-Str. 1, 44866 Bochum
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 15.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.08.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS DES GERICHTS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 548/22
Amtsgericht Bochum, 18.08.2026
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