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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb eines Baugeschäfts sowie aller zusammenhängenden Tätigkeiten (Neubau, Altbausanierung, Abbruch, sonstige bautechnische Maßnahmen). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann gleichartige oder andere Unternehmen erwerben, vertreten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben und veräußern.
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H und V Baugeschäft GmbH einen Beschluss zur Festsetzung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen des Verwalters erlassen. In einer der Bekanntmachungen wird der vorläufige Verwalter explizit genannt, in einer anderen allgemein der Insolvenzverwalter. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger oder einem sonstigen Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich bei dem Amtsgericht Bochum innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, wobei die öffentliche Bekanntmachung als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
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