Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OZ Trading GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Leipziger Str. 27, 04758 Oschatz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35233
EUID
DEU1104.HRB35233
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 722/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Adresse
Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Telefon
0341 269720
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2026 , 17:00 Uhr
Eröffnung
30.06.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Widerspruchsfrist
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export sowie Einzelhandel, Großhandel und Internetversandhandel mit Werbemitteln, Textilien, Freizeit Accessoires, Baustoffen, Baubedarsartikeln, Plfanzen und Gartenzubehör, Consumer Elektronik und dessen Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OZ Trading GmbH mit Sitz in Oschatz ist am 08.04.2026 durch die Bestellung von Rüdiger Bauch zum vorläufigen Insolvenzverwalter eingeleitet worden. Am 30.06.2026 hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren eröffnet. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 14.08.2026. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 14.09.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 722/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OZ Trading GmbH, Leiziger Straße 27, 04758 Oschatz, Amtsgericht Dresden , HRB 35233
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schupke
- wurde am 08.04.2026 um 17 Uhr Rüdiger Bauch, Inselstraße 2…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 722/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OZ Trading GmbH, Leiziger Straße 27, 04758 Oschatz, Amtsgericht Dresden , HRB 35233
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schupke
- wurde am 08.04.2026 um 17 Uhr Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 269720, Email geschäftlich RBauch@schultze-braun.de, Telefax 0341 2697210 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 722/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OZ Trading GmbH, Leipziger Straße 27, 04758 Oschatz, Amtsgericht Dresden , HRB 35233
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schupke
- wurde am 30.06.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
I…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 722/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OZ Trading GmbH, Leipziger Straße 27, 04758 Oschatz, Amtsgericht Dresden , HRB 35233
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schupke
- wurde am 30.06.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de, Telefax: 0341 2697210
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.09.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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