Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz OT Dölzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 42196
EUID
DEU1308.HRB42196
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 825/24
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
05.09.2024
Festsetzung Vergütung
08.04.2026
Frist Stellungnahme Schlussrechnung
29.05.2026
Schlusstermin
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Industriemontagen und Anlagenbau jeglicher Art sowie Durchführung von Liefergeschäften für den Stahl- und Anlagenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH ist am 05.09.2024 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch vertritt die Schuldnerin. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2026 festgesetzt, wobei keine Masse zur Verfügung stand und die Vergütung aus der Masse entnommen werden durfte. Später wurde der Schlusstermin angesetzt und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die abschließende Gläubigerversammlung sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind schriftlich einzureichen. Für die Stellungnahmen zur Schlussrechnung endet die Frist am 29.05.2026, für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis am 09.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig. Zur Schlussverteilung stehen Forderungen von 137.601,94 EUR gegenüber einer Masse von 249,59 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wird die abschließende Gl…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 29.05.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 303.588,99 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wurde die Vergütung des I…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2026 festgesetzt auf:
Vergütung
XXXX EUR
Auslagen
XXXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXXX EUR
Gesamtbetrag
XXXX EUR
in Worten
XXXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe
Das Verfahren wurde am 05.09.2024 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.11.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt XXXX EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXXX EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von XX Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 05.11.2025 verwiesen (Klärung von Aus- und Absonde- rungsrechten/komplexe Rechtsfragen zu Bauforderungen/Buchhaltungsprobleme).
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wird der Schlusstermin un…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 09.07.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 137.601,94 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 249,59 EUR zur Verfügung".
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