Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 725628
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ozean Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Springerstraße 25, 04105 Leipzig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 725628
EUID
DEB8537.HRB725628
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 326/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Winterhoff
Adresse
Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
Termine & Fristen
Termin Gläubigerversammlung Vergleich
04.06.2024 , 15:30 Uhr
Termin Gläubigerversammlung Vorkaufsrecht
12.05.2025
Frist Einwendungen Schlusstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz im In- und Ausland, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Ubernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ozean Immobilien GmbH ist ein Verfahrensverlauf mit verschiedenen gerichtlichen Beschlüssen dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurde bereits über einen gerichtlichen Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen in Höhe von 200.000,00 EUR beraten. Ein weiterer Beschluss betrifft den Verzicht auf das satzungsgemäße Vorkaufsrecht der Schuldnerin an Beteiligungen der Liberty Invest I UG und Liberty Invest II UG sowie eine geplante Abtretung der Geschäftsanteile an Herrn Hartmut Bauer, was im schriftlichen Verfahren bis zum 12.05.2025 behandelt wird. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Winterhoff hat die Festsetzung seiner Vergütung inklusive Zuschlägen beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 08.05.2026 besteht. Aktuell ist für das Verfahren festgestellt, dass keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht, da die Forderungen in einer Gesamthöhe von 276.693,06 EUR die Masse übersteigen. Die Durchführung der Schlussanhörung einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen hiergegen sind bis einschließlich 24.06.2026 beim Amtsgericht Göppingen einzureichen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ozean Immobilien GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren beantragt, wobei Einwendungen bis zum 24.06.2026 möglich waren. Es wurden Forderungen in Höhe von 276.693,06 EUR festgestellt. Da keine Ma…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ozean Immobilien GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren beantragt, wobei Einwendungen bis zum 24.06.2026 möglich waren. Es wurden Forderungen in Höhe von 276.693,06 EUR festgestellt. Da keine Masse zur Verfügung steht, wurde der Schlussverteilung zugestimmt und das Verfahren nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben. Die Insolvenzgläubiger erhielten keine Quote. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Winterhoff hat seine Vergütung beantragt und erhalten. Zudem waren Termine für die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen gerichtlichen Vergleich (04.06.2024) und den Verzicht auf Vorkaufsrechte (12.05.2025 im schriftlichen Verfahren) angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197…
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 276.693,06 € zu berücksichtigen.
Es wird festgestellt, dass für eine Schlussverteilung keine Masse zur Verfügung steht (§§ 196, 197 InsO).
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Winterhoff hat die …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Winterhoff hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 30 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.05.2026 gegeben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 27…
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 276.693,06 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
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1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung …
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Zahlung in Höhe von 200.000,00 EUR für die Insolvenzmasse zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche mit einem Gläubiger aufgrund Anfechtung.
wird bestimmt auf
Dienstag, 04.06.2024, 15:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Beteiligten haben sich durch gültigen Personalausweis, aktuelle Vollmachten und Handelsregisterauszügen (nicht älter als 6 Monate), auszuweisen.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung …
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung auf die Ausübung des satzungsgemäßen Vorkaufsrechts der Schuldnerin an den Beteiligungen der Liberty Invest I UG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 29597 und Liberty Invest II UG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 29598 an der Licon Wohnbau GmbH i.l. mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 21590, an der Licon Concept GmbH i.l. mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 24144 und an der Licon GmbH i.l. mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 23452 zu verzichten und betreffs einer geplanten Abtretung der Geschäftsanteile an Herrn Hartmut Bauer.
wird bestimmt auf
Montag, 12.05.2025 im SCHRIFTLICHEN Verfahren
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Sch…
1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren
a u f g e h o b e n .
Die Insolvenzgläubiger erhielten keine Quote.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
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1 IN 326/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Winterhoff, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.04.2026 (Bl. 423 ff.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 339.648,17 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter waren Zuschläge in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen (30 %).
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 25.06.2026
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