Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15216
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P J O Kunststofftechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 15216
EUID
DER3201.HRB15216
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 359/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
29.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
ist die Kunststoffbe- und verarbeitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P J O Kunststofftechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216, ist nach Durchführung aufgehoben. Die gesetzliche Vertretung obliegt dem Geschäftsführer Piotr Olesiak. Gegen den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Aufhebung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung einer Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingehen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P J O Kunststofftechnik GmbH ist eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.10.2024 im schriftliche…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P J O Kunststofftechnik GmbH ist eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.10.2024 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 128.918,20 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 14.410,56 EUR zur Verfügung. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 22.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim
wir…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 359/09
Amtsgericht Bonn, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim
…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 128.918,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.410,56 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 359/09
Amtsgericht Bonn, 06.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Hardstr. 37, 53474 Bad Neuenahr-Ahr…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 359/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15216 eingetragenen P J O Kunststofftechnik GmbH, Am Wiesenpfad 43, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Olesiak, Hardstr. 37, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 359/09
Amtsgericht Bonn, 03.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.