Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TERRION GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 70199
EUID
DER3306.HRB70199
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Godesberger Allee 125, 53175 Bonn
Termine & Fristen
Amtshandlung
12.11.2025
Fristende
19.01.2026
Amtshandlung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Garten- und Landschaftsbau, der Einzelhandel mit Gartenzubehör und Pflanzen, der Handel mit Konsumgütern aller Art, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, sowie die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, Gebäudereinigung, Hausmeisterservices und Unterhaltsreinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TERRION GmbH ist eröffnet. Die Rechtsanwältin Nada Nasser ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Gericht hat der Schlussrechnung sowie dem Vergütungsantrag der Verwalterin zugestimmt und die Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 840.473,42 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 206.511,99 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
Inso…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.10.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse XXX EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 31 Gläubigern auf XXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 160 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
hat …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 840.473,42 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 206.511,99 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
wird…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 12.11.2025
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