Der Handel mit Norm-, Befestigungs- und Maschinenteilen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH wurde am 25.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 10.10.2025 um 14:58 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.11.2025 anzumelden. Ein schriftliches Verfahren zur Prüfung der Forderungen wurde angeordnet. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Zur Verteilung steht ein Betrag von 1968,52 EUR zur Verfügung, wobei die Summe der festgestellten Forderungen 34.820,87 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 28…
8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 28.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 492/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm, ist am 25.07.2025 um 10.46 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalt…
8 IN 492/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm, ist am 25.07.2025 um 10.46 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
10.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 Offenbach am Main,…
Amtsgericht Offenbach am Main
10.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 Offenbach am Main,
wird heute, am 10.10.2025 um 14:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing vom 10.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 492/25 Am 10.10.2025 um 14:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 O…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 492/25 Am 10.10.2025 um 14:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 Offenbach am Main, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 07.11.2025.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 28.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 1968,52 EUR zur Verfügung. …
AZ: 8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 1968,52 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 34.820,87 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XX…
Geschäftsnummer: 8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von € ermittelt werden. Soweit keine Masse vorhanden ist, erhält er grundsätzlich eine Mindestvergütung gemäß § 2 Absatz 2 InsVV. Die Mindestvergütung erhöht sich ggfs. gem. § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV bei Verteilung ab 11 Gläubigern.
Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Soweit die Masse zur Deckung der Vergütung und Auslagen nicht ausreicht und die Kosten gemäß § 4a InsO gestundet wurden, besteht nach § 63 Absatz 2 InsO ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
11.06.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 Offenbach am Main,…
Amtsgericht Offenbach am Main
11.06.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 492/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hofmann, OF-Fach 1, Siemensstraße 1, 63071 Offenbach am Main,
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwa…
8 IN 492/25 : In dem Insolvenzverfahren P. Roth GmbH, Rembrückerstraße 7, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 12432),,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden),
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 21.08.2026 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten ((2.222,00 €)) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2026
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