Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 44271
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P-ton AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 44271
EUID
DER2101.HRB44271
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 293/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.05.2024 , 14:15 Uhr
Eröffnung
26.11.2024 , 09:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.01.2025
Berichtstermin
11.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Design, die Entwicklung, die Vermarktung sowie der operative Betrieb von neuen innovativem Lösungen aus dem Bereichen: a. Digitale Plattformen zur Steuerung von Alarm- und Ereignismeldungen b. Spiele und Spielekonsolen auf Basis neuartiger Displaykonzepte c. Kunst und Kunstplattformen auf Basis neuartiger Displaykonzepte d. Multisensorischer digitaler Eventkonzepte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnamen vorzunehmen, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann sich zu diesem Zweck an anderen gleichartigen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - beteiligen, solche Unternehmen errichten und erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland unterhalten. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeitsgebiet beschränken. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilsweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt unbewegliches Betriebsvermögen zu erwerben, zu verwalten, zu vermieten und zu veräußern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 14.05.2024 um 14:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der P-ton AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bagh bestellt worden. Die Schuldnerin wird durch den Vorstand, Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase, gesetzlich vertreten. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P-ton AG ist am 26.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 22.04.2024. Zuvor waren bereits am 14.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Bagh zum vorläufigen Insolvenzverwalter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P-ton AG ist am 26.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 22.04.2024. Zuvor waren bereits am 14.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Bagh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsverfahren wurde derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 21.01.2025. Für den 11.02.2025 ist ein Termin zur Gläubigerversammlung angesetzt, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
ist am 14.…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
ist am 14.05.2024, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 293/24
Amtsgericht Bielefeld, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.11.2024, um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
ist am
Dienstag, 11.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 293/24
Bielefeld, 26.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
wird der Eröffnungsb…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
wird der Eröffnungsbeschluss vom 26.11.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, bzw. ergänzt, dass es auf Seite 2 im 4. Absatz vor den Worten "ist am Dienstag, 11.02.2025, 10:00 Uhr..." heißt:
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
43 IN 293/24
Amtsgericht Bielefeld, 29.11.2024
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