Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9943
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
p2 media Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Simeonscarré 2, 32423 Minden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9943
EUID
DER2108.HRB9943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Eröffnung
25.08.2025 , 12:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2025
Prüfungstermin
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin für die neu zu gründende p2 media Werbeagentur GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Minden, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb einer Werbeagentur nebst allen damit verbundenen Geschäften ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der p2 media Verwaltungs GmbH mit Sitz in Minden ist am 25.08.2025 um 12:13 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 27.06.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Dr. Marcel Streeck ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 28.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.11.2025. Im Rahmen eines weiteren Beschlusses vom 05.11.2025 wurde Rechtsanwalt Dr. André Wehner zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderungen umfasst, welche Dr. Marcel Streeck bezüglich der p2 media GmbH & Co KG (Az AG Bielefeld 43 IN 1/24) zur Insolvenztabelle angemeldet hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9943 eingetragenen p2 media Verwaltungs GmbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Parrizas
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9943 eingetragenen p2 media Verwaltungs GmbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Parrizas
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.08.2025, um 12:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 586/25
Bielefeld, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9943 eingetragenen p2 media Verwaltungs GmbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Parrizas
wird Rechtsanwal…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9943 eingetragenen p2 media Verwaltungs GmbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Parrizas
wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen, die Herr Dr. Marcel Streeck als Insolvenzverwalter über das Vermögen der p2 media GmbH & Co KG, Minden (Az AG Bielefeld 43 IN 128/24) zu der Insolvenztabelle angemeldet hat. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 586/25
Amtsgericht Bielefeld, 05.11.2025
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