Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen und Sondermaschinen, sowie die Einzel- und Serienfertigung von Maschinenbauteilen, Reparaturen von Industrieanlagen und -anlageteilen und die Herstellung von Handling-Systemen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Komponentenfertigung GmbH ist beim Amtsgericht Schweinfurt anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Manfred Pabst und Volker Karl Pabst vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 10.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 30.12.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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