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Insolvenzprofil
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Die Soft- und Hardware-Entwicklung in allen Bereichen der Kommunikations- und Prozeßtechnik, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, Auftragsentwicklung und Vertrieb von Standardprodukten in Hard- und Software. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAD-Datentechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 19.02.2024 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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