Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PAN AMP AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 79312
EUID
DEK1101.HRB79312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 357/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
24.02.2025 , 12:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2025
Berichtstermin
15.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.05.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Vertrieb von e-commerce-Systemen und Internet-Sicherheitstechnologien aller Art sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die den gleichen oder einen ergänzenden Unternehmenszweck verfolgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAN AMP AG, ehemals Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, ist am 24.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eigenverwaltung ist abgelehnt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 15.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 15.05.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Am 02.04.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten Einzelkaufmann,
ist am 02.04.2025 bei G…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten Einzelkaufmann,
ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 14.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, ehemals Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten
Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Vertrieb von e-co…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, ehemals Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten
Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Vertrieb von e-commerce-Systemen und Internet-Sicherheitstechnologien aller Art sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.02.2025, um 12:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.
Der Antrag der Schuldnerin auf Anordnung der Eigenverwaltung wird abgelehnt, da diese bzw. ihr Vorstand nicht in der Lage ist, die Eigenverwaltung durchzuführen und auf Grund fehlender finanzieller Mittel auch keine fachkundige Hilfe Dritter beiziehen kann. Zur weiteren Begründung gem. §§ 270ff Abs. 1 und 3, 270b Abs. 4 i.V.m. § 27 Abs. 2 Nr. 4 InsO wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf den gerichtlichen Beschluss vom 26.11.2024 Bezug genommen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2025
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