Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pangea Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Stüvestr. 10, 30173 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213193
EUID
DEP2305.HRB213193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 97/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Marc Engel
Adresse
Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Vertretung der Pangea Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in 30173 Hannover, Stüvestr. 10 - im Folgenden Hauptgeschäft - genannt, als deren persönliche haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 26.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle d…
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse, Sutelstraße 7a, 30659 Hannover, Tel.: 0511 35399160, Fax: 0511 35399166 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.660,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 687,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, …
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Bosse festgesetzt worden. Gemä…
903 IN 97/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pangea Verwaltungs GmbH, Stüvestraße 10, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 213193), vertr. d.: Marc Engel, Ziegeleistraße 2, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Bosse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.