Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pano.city Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 204685
EUID
DEP1103.HRB204685
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 46/23 b
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2025
Widerspruchsfrist
02.05.2025
Schlusstermin
30.03.2026
Einspruchsfrist
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwurf und Vertrieb von Souvenir- und Werbeartikeln sowie Marketing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig festgesetzt wurden. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Nachträglich angemeldete Forderungen sind im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 02.05.2025 geprüft worden; gegen diese kann bis zu diesem Datum Widerspruch erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.146,27 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 392.239,71 EUR. Es ist die Schlussverteilung erfolgt bzw. vorgesehen. Ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 30.03.2026 findet statt über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Einwendungen und Versagungsanträge sind schriftlich bis zum 30.03.2026 zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Recht…
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.158,22 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 126,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 36 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stich…
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 30.03.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 30.03.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Christian Hausherr f…
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV a. F. i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 46/23 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Chr…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 46/23 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.146,27 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 392.239,71 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 46/23 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 24.11.25
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftli…
273 IN 46/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pano.city Marketing GmbH, Windmühlenbergstraße 20, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 204685), vertr. d.: Steffen Ducke, - verstorben -, Am Ochsenplatz 13, 38855 Heudeber, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 02.05.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 02.05.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 02.04.2025
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