Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Panther Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedberger Landstraße 97, 60318 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111475
Stammkapital
28.125,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB111475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 846/23 P-4-1
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Streitbürger Nils
Adresse
Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt
Termine & Fristen
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
19.06.2024
Widerspruchsfrist Ende (Forderungen)
26.08.2024
Festsetzung vorläufiger Verwaltervergütung
03.12.2024
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
11.03.2025
Widerspruchsfrist Ende (Forderungen)
02.06.2025
Festsetzung endgültiger Verwaltervergütung
19.09.2025
Zustimmung zur Schlussverteilung
19.09.2025
Einspruchsfrist Ende (Schlussverzeichnis)
17.11.2025
Aufhebung des Verfahrens
18.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im Zeitraum bis zum 11.01.2024 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein weiterer Prüfungsdurchlauf für Forderungen, die bis zum 19.05.2025 nachgemeldet wurden, wurde angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist am 02.06.2025 endete. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Gläubiger können bis zum 17.11.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Das Verfahren ist nach Abschluss der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panther Solutions GmbH ist aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen war. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden. Im Dezember 2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im März 2025 wurden nachträglich a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panther Solutions GmbH ist aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen war. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden. Im Dezember 2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im März 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 02.06.2025 lief. Im Juni 2024 erfolgte die Prüfung weiterer nachträglich angemeldeter Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 26.08.2024. Im September 2025 wurde dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Masse beendet war. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bestand eine Einspruchsfrist bis zum 17.11.2025. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde im September 2025 auf netto EUR 21.718,83 festgesetzt, basierend auf einer Masse von EUR 43.030,84 und einer Erhöhung der Regelvergütung um 35 %. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 846/23 P-4-1 Das Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Ent…
810 IN 846/23 P-4-1 Das Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 846/23 P-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.01.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen …
810 IN 846/23 P-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.01.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
19.09.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 846/23 P-4-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwal…
Amtsgericht Frankfurt am Main
19.09.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 846/23 P-4-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 43.030,84 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich obstruktiver Schuldner und schwierige Ermittlungen aufgrund Versterben des Geschäftsfühers geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 21.718,83 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 846/23 P-4-1 In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Inso…
810 IN 846/23 P-4-1 In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 17.11.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 846/23 P-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen i…
810 IN 846/23 P-4-1 - In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 846/23 P-4-1 In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Ums…
810 IN 846/23 P-4-1 In dem Insolvenzverfahren Panther Solutions GmbH, Amtshofweg 11, 48317 Drensteinfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 111475),
vertreten durch:
Streitbürger Nils, -vorstorben-, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 03.12.2024
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