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Insolvenzprofil
PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Löhrstraße 109, 56068 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21801
EUID
DET2210V.HRA21801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 132/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2022
Forderungsanmeldefrist
26.09.2025
Genehmigung Schlussverteilung
04.02.2026
Festsetzung Vergütung
05.02.2026
Stichtag schriftliches Verfahren
06.04.2026
Aufhebung
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG ist durch Beschluss vom 01.03.2022 eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Lieser ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Mit Beschluss vom 14.08.2025 wurde das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Frist zum 26.09.2025 lief. Die Schlussverteilung ist mit Genehmigung des Gerichts erfolgt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.364.340,19 Euro. Ein Massebestand in Höhe von 138.541,52 Euro war verfügbar. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss vom 05.02.2026 festgesetzt worden. Mit Beschluss vom 04.02.2026 wurde die Schlussverteilung genehmigt und anstelle des Schlusstermins das schriftliche Verfahren angeordnet; der Stichtag wurde auf den 06.04.2026 bestimmt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhaltung des Schlusstermins und vollzogener Schlussverteilung durch Beschluss vom 23.04.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi Anh Hong Ho, Hohenzollern…
Das Insolvenzverfahren PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi Anh Hong Ho, Hohenzollernstraße 19, 56068 Koblenz, (Bevollmächtige/r), wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 23.04.2026
Das Amtsgericht -Abt. 21
21 IN 132/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi Anh Hong Ho, Hohenzollernstraße 19, 56068 Koblenz, (Bevollmächtige/r), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 06.04.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 04.02.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 132/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG (Löhrstraße 109, 56068 Koblenz), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 132/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG (Löhrstraße 109, 56068 Koblenz), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 132/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.364.340,19 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 138.541,52 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 09.02.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 132/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Diesen Text im Internet veröffentlichen
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In dem Insolvenzverfahren der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gese…
Diesen Text im Internet veröffentlichen
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In dem Insolvenzverfahren der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi Anh Hong Ho, Hohenzollernstraße 19, 56068 Koblenz, (Bevollmächtige/r), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters , Rechtsanwalt Jens Lieser , auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
Abzüglich Vorschuss i.H.v. xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €
insgesamt auf xxx € € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 01.03.2022 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 19.08.2025 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt €.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt (§ 2 InsVV):
40 % aus xxx € xxx €
26 % aus xxx € xxx €
7,5 % aus xxx € xxx €
Summe: xxx €
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
a) Übertragende Sanierung
b) Ausstellung von 42 Insolvenzgeldbescheinigungen; Beratung hinsichtlich Urlaubs- Lohnansprüchen
c) Behandlung von Aus- und Absonderungsansprüchen
Hier berechtigen folgende Umstände zu einem Abschlag der Vergütung:
a) Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 55% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV.
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 19.08.2025 vollinhaltlich Bezug genommen werden.
Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 05.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 132/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAPA UMI KOBLENZ GmbH & Co. KG, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21801), vertr. d.: 1. VIETGROUP GmbH, Heddesdorfer Straße 31a, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Khac Hung Nguyen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thi Anh Hong Ho, Schillerstraße 39, 56743 Mendig, (Bevollmächtige/r), wird für die Prüfung der bis zum 26.09.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.09.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 14.08.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 132/21
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