Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wall Concept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Jungferweiher 43, 56766 Ulmen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23449
EUID
DET2210V.HRB23449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Aktenzeichen
1 IN 51/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
21.04.2026
Bekanntstellung Stellungnahmemöglichkeit
23.04.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß-/Fach- und Einzelhandel, insbesondere im Bereich Mobilfunk und Elektronik sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und der Handel mit Konsumgütern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beratungsleistungen im Bereich Vertrieb zu erbingen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtsanwältin Nada Nasser als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 21.04.2026 hat die vorläufige Insolvenzverwalterin einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Cochem hat mit Beschluss vom 22.05.2026 die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. In einer früheren Bekanntmachung vom 23.04.2026 wurde den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH, Am Jungfernweiher 43, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 23449), vertr. d.: Roman Wall, St. Laurentiusstraße 40, 54550 Daun, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzg…
1 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH, Am Jungfernweiher 43, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 23449), vertr. d.: Roman Wall, St. Laurentiusstraße 40, 54550 Daun, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH, Am Jungfernweiher 43, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 23449), vertr. d.: Roman Wall, St. Laurentiusstraße 40, 54550 Daun, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt…
1 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH, Am Jungfernweiher 43, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 23449), vertr. d.: Roman Wall, St. Laurentiusstraße 40, 54550 Daun, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.04.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II. Zuschläge
1. Betriebsfortführung / Abwicklung = 30 %
2. Obstruierender Schuldner / schwierige Ermittlungstätigkeit = 20 %
3. Steuerliche Aspekte / Prüfungen = 20 %
Bezüglich der Begründungen wird umfänglich auf den Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich pauschal aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 22.05.2026
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