Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Papierfabrik Scheufelen GmbH + Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 723841
EUID
DEB8534.HRA723841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 62/18
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Papierfabrik Scheufelen GmbH + Co. KG erfolgt die Prüfung der bis zum 06.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 06.0erm 05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Ein wirksamer Widerspruch erfordert ein unterschriebenes Schreiben an das Aktenzeichen oder eine Niederschrift der Geschäftsstelle; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 62/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Papierfabrik Scheufelen GmbH + Co. KG, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch die Komplementärin Papierfabrik Scheufelen Verwaltungs GmbH, Adolf- Scheufelen -Straße 26, 73252 Lenningen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Ra…
12 IN 62/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Papierfabrik Scheufelen GmbH + Co. KG, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch die Komplementärin Papierfabrik Scheufelen Verwaltungs GmbH, Adolf- Scheufelen -Straße 26, 73252 Lenningen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Radlmayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 723841
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung von und der Handel mit Papier und Papierprodukten jedweder Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn
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1. Die Prüfung der bis 06.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.03.2025
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