Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fangstraße 141, 59077 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 19531
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER2713.HRB19531
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 43/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Victor Rodriguez-Lupec
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.03.2024
Prüfungsstichtag
24.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Paketshops.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Kurier- & Paketdienste
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Paketshops
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 43/22 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19531 eingetragen und hat ihren Sitz in Hamm. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Victor Rodriguez-Lupec. Am 15.03.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 19.03.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 43/22 geführt. Am 15.03.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfah…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 43/22 geführt. Am 15.03.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 6-11) sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, war der 24.12.2024. Bis zu diesem Datum musste ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden waren auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 19531 eingetragenen Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt), Fangstr. 141, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Rodriguez-Lupec,
ist am 15…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 19531 eingetragenen Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt), Fangstr. 141, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Rodriguez-Lupec,
ist am 15.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
259 IN 43/22
Amtsgericht Dortmund, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 19531 eingetragenen Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt), Fangstr. 141, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Rodriguez-Lupec,
Die nacht…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 19531 eingetragenen Parcel Service 4.0 UG (haftungsbeschränkt), Fangstr. 141, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Rodriguez-Lupec,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 6-11) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
259 IN 43/22
Amtsgericht Dortmund, 12.11.2024
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