Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
parche & partner Aktiengesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Formerstraße 47, 40878 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 44284
EUID
DER1101.HRB44284
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 186/16
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Adresse
Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gerichtsbeschluss Nachtragsverteilung
19.08.2021
Bekanntmachung
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie und die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere die Unterstützung in Fragen der Betriebs- und Ablauforganisation und deren informationstechnische Umsetzung. Weiterhin betreibt das Unternehmen die Personalberatung mit angeschlossener Anzeigenagentur sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der parche & partner Aktiengesellschaft ist anhängig. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 186/16 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44284 eingetragen und hat seinen Sitz in Ratingen. Gesetzlich vertreten durch den Vorstand ist Herr Joachim Oschek. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manfred Schulte bestellt, dessen Verfahrensbevollmächtigte die Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp sind. Im Rahmen des Verfahrens hat der Verwalter aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 19.08.2021 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Für diese Tätigkeit wurde dem Verwalter eine Vergütung in Höhe von 500,00 EUR sowie Auslagen in Höhe von 0,00 EUR festgesetzt. Der Wert der nachträglich verteilten Masse betrug 5.600,00 EUR. Die Vergütungsfestsetzung umfasst zuzüglich 19 % Umsatzsteuer einen Endbetrag von 595,00 EUR, der aus der Insolvenzmasse entnommen werden kann. Gegen die Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung offen, wenn der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt bzw. das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 186/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44284 eingetragenen parche & partner Aktiengesellschaft, Formerstr. 47, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Joachim Oschek, Am Kauert 2G,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 186/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44284 eingetragenen parche & partner Aktiengesellschaft, Formerstr. 47, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Joachim Oschek, Am Kauert 2G, 41189 Mönchengladbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung 500,00 EUR
Auslagen 0,00 EUR
Zwischensumme 500,00 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 95,00 EUR
Endbetrag 595,00 EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 19.08.2021 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Masse nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 211 Abs. 3, §§ 205, 63 InsO, § 6 InsVV). Der Wert beträgt 5.600,00 EUR. Unter diesen Umständen ist die festgesetzte Vergütung angemessen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 186/16
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.