Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 64351
EUID
DEF1103R.HRB64351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3613 IN 10055/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jesko Stark
Rolle
Sondersachwalter
Adresse
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
24.06.2026 , 12:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH ist ein Sondersachwalter bestellt. Der Rechtsanwalt Jesko Stark übernimmt das Aufgabengebiet der abschließenden Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser als Sachwalter angemeldeten Forder aus den Verfahren über die Park-Klinik Weissensee GmbH und die Schlosspark-Klinik GmbH. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Asset Deal ist auf den 24.06.2026 um 12:50 Uhr im Amtsgericht Charlotten
Charlottenburg angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3613 IN 10055/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH, Schönstraße 80, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Gunnar Pietzner und Dr. Andreas Verhoeven
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 64351
- Schuldnerin -
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1. Zum Son…
3613 IN 10055/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH, Schönstraße 80, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Gunnar Pietzner und Dr. Andreas Verhoeven
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 64351
- Schuldnerin -
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1. Zum Sondersachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser als Sachwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Park-Klinik Weissensee GmbH (lfd. Nr. 23), Schlosspark-Klinik GmbH (lfd. Nr. 24) angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sachwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3613 IN 10055/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH, Schönstraße 80, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Gunnar Pietzner und Dr. Andreas Verhoeven
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 64351
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Char…
3613 IN 10055/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Park-Klinik Diagnostiklabor GmbH, Schönstraße 80, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Gunnar Pietzner und Dr. Andreas Verhoeven
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 64351
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.06.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Asset Deal
wird bestimmt auf
Mittwoch, 24.06.2026, 12:50 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.06.2026
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