Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parsch's Frittenbude GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dellbrücker Strasse 272, 51469 Bergisch Gladbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 45995
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER3306.HRB45995
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 104/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein
Adresse
Schützenstr. 5, 50126 Bergheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Schnellimbiß in Bergisch Gladbach-Paffrath.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Schnellimbiß
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parsch's Frittenbude GmbH ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Das Amtsgericht Köln hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 26.696,69 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Verwalter erhielt einen Pauschbetrag sowie Erstattung für Übertragungskosten. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 16.231,37 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 15.740,52 EUR zur Verfügung steht. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 14.10.2024 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, insbesondere zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen und der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der Stichtag für die Einreichung von Widersprüchen gegen zu prüfende Forderungen ist ebenfalls der 14.10.2024.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parsch's Frittenbude GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 74 IN 104/19 anhängig. Der ursprüngliche Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Mauel, ist aus dem Amt entlassen worden. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parsch's Frittenbude GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 74 IN 104/19 anhängig. Der ursprüngliche Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Mauel, ist aus dem Amt entlassen worden. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein als neuer Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen geprüft. Die Vergütung des Verwalters und die erstattbaren Auslagen wurden festgesetzt, wobei für die Berechnung eine Masse von 26.696,69 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Gläubigerausschuss hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 15.740,52 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger insgesamt 16.231,37 EUR betragen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 14.10.2024 Stellung zu nehmen. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sand…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sandfeld 14, 51503 Rösrath
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Deutzmann, Robert, Kurt-Schumacher-Straße 9, 40764 Langenfeld (Rheinland)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 104/19
Amtsgericht Köln, 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sand…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sandfeld 14, 51503 Rösrath
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 26.696,69 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 120 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.01.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 eingesehen werden.
74 IN 104/19
Amtsgericht Köln, 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sand…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sandfeld 14, 51503 Rösrath
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 16.231,37 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.740,52 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 104/19
Amtsgericht Köln, 13.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sand…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 104/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45995 eingetragenen Parsch's Frittenbude GmbH, Dellbrücker Str. 272, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Sabine Parsch, Zum Sandfeld 14, 51503 Rösrath
ist Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Mauel, Braunsberger Feld 12, 51429 Bergisch Gladbach aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim bestellt worden.
74 IN 104/19
Amtsgericht Köln, 24.08.2026
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