Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Partyland Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 203637
EUID
DEF1103R.HRB203637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-
Aktenzeichen
34 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2024 , 13:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2024
Berichtstermin
27.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.09.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
28.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH ist am 22.05.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, zur Sicherung von Vermögenswerten sowie zur Fortführung des Unternehmens (insbesondere Wareneinkauf und Versorgungsverträge) erteilt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.007.2024 um 14:45 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 26.08.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 27.09.2024 statt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt; Widersprüche sind bis zum 28.11.2025 zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH ist am 01.07.2024 um 14:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 22.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Henning Sämisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich zur vorläufigen Verwaltun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH ist am 01.07.2024 um 14:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 22.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Henning Sämisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Fortführung des Unternehmens und anderen Handlungen erteilt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.08.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 27.09.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widersprüche bis zum 28.11.2025 erhoben werden können. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (…
34 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), ist am 22.05.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestr. 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: hamburg@shnf.de, Internet: www.shnf.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 22.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
* 34 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN,…
* 34 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 22.05.2024 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen, nämlich zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, zur Ermittlung und Sicherung von Vermögenswerten der Antragstellerin sowie zur Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin (insbes. Wareneinkauf, Erfüllung bestehender Dauerschuldverhältnisse, Versorgungsverträge), für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 26/24: Über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), ist am 01.07.20…
34 IN 26/24: Über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestr. 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: hamburg@shnf.de, Internet: www.shnf.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 27.09.2024, 10:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGATE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäf…
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGATE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 28.11.2025 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäf…
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung unter Berücksichtigung von Erhöhungsfaktoren (0,40) und Auslagen des Rechtsanwalt Henning Sämisch als vorläufiger Verwalter festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäf…
34 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partyland Deutschland GmbH, EASTGADE Berlin, Marzahner Promenade 1 A, 12679 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 203637 B), vertr. d.: 1. Volker Wachtel, Mozartstr. 10 B, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), 2. Lars Henrik Jangvall, Höllviken, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichtstermin und dem Termin zur Prüfung angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Widersprüche gegen angemeldete Forderungen
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle
zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Celle, 18.09.2024
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