Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 22088
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Insolvenzprofil
Partyland UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22088
EUID
DEW1215.HRB22088
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 77/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341/303850
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
12.07.2024 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.08.2024
Berichtstermin
26.08.2024 , 09:35 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2024 , 09:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Handel mit Papiererzeugnissen, Groß-, Einzel- und Internethandel mit Party-, Geschenk- und Dekorationsartikeln sowie Spiel- und Schreibwaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Partyland UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.05.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Am 12.07.2024 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Jacobs bleibt Insolvenzverwalter. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.08.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) findet am 26.08.2024 um 09:35 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 77/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße …
Az.: 2 IN 77/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), ist am 28.05.2024 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 77/24: Über das Vermögen der Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin)…
2 IN 77/24: Über das Vermögen der Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), ist am 12.07.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.08.2024, 09:35 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 77/24 In dem Insolvenzverfahren Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafter…
2 IN 77/24 In dem Insolvenzverfahren Partyland UG (haftungsbeschränkt), OT Greppin, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22088), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, OT Greppin, Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.10.2024
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