Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Mansfelder Straße 5, 06108 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23245
EUID
DEW1215.HRB23245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 310/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Ralph Mögling
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Hasselfelder Weg 7, 06120 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
Beschluss Vergütungsantrag
03.06.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
08.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Akquirieren und Vermitteln von Personal in Form von Zeitarbeit, Bereitstellen von bedarfsgerecht unterstützendem Personal, Übernahme der kompletten Personaleinsatzplanung und des Personalcontrollings von Kunden; häusliche Pflege und Betreuung pflegebedürftiger, kranker und alter Menschen sowie die Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige; Erbringung von betriebswirtschaftlicher Unternehmensberatung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime, Wohngemeinschaften sowie teilstationäre Angebote wie die Tagespflege und Nachtpflege.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 03.06.2024 den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist hierfür betrug drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Mit Beschluss vom 08.07.2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Da keine Stellungnahme der Verfahrensparteien eingegangen war, erfolgte die Festsetzung antragsgemäß. Die Beträge unterliegen nicht der allgemeinen Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 InsO, werden jedoch auszugsweise bekannt gemacht. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 310/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH, Mansfelder Straße 5, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 23245), vertr. d.: Ralph Mögling, Hasselfelder Weg 7, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubig…
59 IN 310/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH, Mansfelder Straße 5, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 23245), vertr. d.: Ralph Mögling, Hasselfelder Weg 7, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.05.24 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Vorbereitung der übertragenden Sanierung, sowie den obstruktiv handelnden Geschäftsführer.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 310/23
In dem Insolvenzverfahren Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH, Mansfelder Straße 5, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 23245), vertr. d.: Ralph Mögling, Hasselfelder Weg 7, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschl…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 310/23
In dem Insolvenzverfahren Mögling Sozial- Personaldienstleistungen GmbH, Mansfelder Straße 5, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 23245), vertr. d.: Ralph Mögling, Hasselfelder Weg 7, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 08.07.2024 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 30.05.2024.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von %für dem Arbeitsaufwand bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Vorbereitung der übertragenden Sanierung, sowie den obstruktiv handelnden Geschäftsführer, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt ist.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.07.2024.
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