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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (gemäß dem Gesetz zu Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972). Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet des Personalwesens zu erbringen.
In dem Insolvenzverfahren der PAS Personal-Aktiv-Service GmbH Personaldienstleistungen ZV in Wetzlar wurden zwei separate Anordnungen zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO erlassen. Für den ersten Zeitraum endete die Anmeldefrist am 23.07.2024; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 03.09.2024 festgelegt. Die Insolvenztabelle und Unterlagen wurden zur Einsicht niedergelegt. Für den zweiten, späteren Zeitraum endete die Anmeldefrist am 31.03.2025; der entsprechende Stichtag für den Prüfungstermin wurde auf den 12.05.2025 bestimmt. Gegen beide Forderungen kann bis zu den jeweiligen Stichtagen Widerspruch erhoben werden. Das Verfahren ist als laufendes Insolvenzverfahren mit Fokus auf der Forderungsprüfung und dem Prüfungstermin einzustufen.
Originalbekanntmachung
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