Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Passion on Health GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Aachener Straße 164, 40223 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 77831
EUID
DER1101.HRB77831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 121/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2024 , 09:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
10.06.2024
Prüfungstermin
24.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Massage- und Wellness Dienstleistungen nach der Tui Na Traditionellen Chinesischen Massage- und manuellen Therapiepraxis, sowie alle damit zusammenhängenden Wellness- und SPA-Dienstleistungen, sowie der Handel mit chinesischen Wellness-, SPA- und Kunstartikeln aller Art, des weiteren alle damit zusammenhängenden und dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.04.2024 um 09:26 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Passion on Health GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Natascha Habura ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 10.06.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 121/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77831 eingetragenen Passion on Health GmbH, Aachener Str. 164, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Meng Fu,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung h…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 121/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77831 eingetragenen Passion on Health GmbH, Aachener Str. 164, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Meng Fu,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.04.2024, um 09:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 121/23
Düsseldorf, 30.04.2024
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