Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Patalla, Sven
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eiserfelder Straße 446, 57080 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 9757
EUID
DER2909.HRA9757
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 186/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228/8100056
Termine & Fristen
Antragstellung Schuldner
28.10.2024
Antragstellung Gläubiger
31.10.2024
Restschuldbefreiung Antrag zulässig
22.01.2025
Eröffnung
23.01.2025 , 07:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
17.03.2025
Berichtstermin
17.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sven Patalla, Inhaber der Firma Homeland Plus e.K., ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Am 17.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung wurde am 19.03.2025 vom Amtsgericht Siegen veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sven Patalla, Inhaber der Firma Homeland Plus e.K., ist am 23.01.2025 um 07:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde sowohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger gestellt. Zugleich wurden mehrere verbundene Verfahren zusamme…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sven Patalla, Inhaber der Firma Homeland Plus e.K., ist am 23.01.2025 um 07:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde sowohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger gestellt. Zugleich wurden mehrere verbundene Verfahren zusammengefasst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 17.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.04.2025. Am 17.03.2025 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde der Antrag des Schuldners als zulässig erachtet; die Erteilung der Restschuldbefreiung ist abhängig vom Erfüllen der Obliegenheiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sven Patalla, geboren am 13.01.1984, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
ist am 17.03.2025 bei Gericht d…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sven Patalla, geboren am 13.01.1984, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
ist am 17.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 186/24
Amtsgericht Siegen, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
Über das Vermögen
des Herrn Sven Patalla, geboren am 13.01.1984, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.01.2025, um 0…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
Über das Vermögen
des Herrn Sven Patalla, geboren am 13.01.1984, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.01.2025, um 07:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 31.10.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 25 IN 186/24 und 25 IN 204/24, 25 IN 193/24, 25 IN 209/24 und 25 IN 201/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 0228/8100056, Fax: 0228/81000820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 186/24
Amtsgericht Siegen, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Sven Patalla, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ch…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 186/24
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Sven Patalla, Am Oberen Johannes 17 , 57234 Wilnsdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9757 eingetragenen Firma Homeland Plus e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Loewenthal, Lindenstraße 2, 21409 Embsen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 186/24
Amtsgericht Siegen, 22.01.2025
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