Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thiem Maschinen- und Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11206
EUID
DER2909.HRB11206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 87/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch
Adresse
Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.04.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thiem Maschinen- und Anlagenbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Siegen hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung angesetzt, die zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient. Diese umfassen die Klageerhebung gegen ehemalige Geschäftsführer sowie gegen das Land NRW wegen anfechtbarer Zahlungen oder den Abschluss eines Vergleichs. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu diesen Rechtshandlungen als erteilt. Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sind zu diesem Termin geladen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 87/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11206 eingetragenen Thiem Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Alte Eisenstraße 72-74, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Hans Hermann …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 87/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11206 eingetragenen Thiem Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Alte Eisenstraße 72-74, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Hans Hermann Thiem, Am Hang 5, 57250 Netphen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Klageerhebung gegen die beiden (ehemaligen) Geschäftsführer der
Schuldnerin wegen der von diesen zu veranwortenden Zahlungen, die der
Haftung des §15 b Abs.1, Abs.4 InsO in Verbindung mit §15 a InsO
unterfallen oder ein Vergleichsabschluss, dessen Höhe in seinem
pflichtgemäßen Ermessen steht
Klageerhebung gegen das Land NRW, vertreten durch das Finanzamt Siegen, wegen der der Insolvenzanfechtung nach §133 InsO unterfallenden Zahlungen oder Abschluss eines Vergleichs zu einem Betrag von mindestens 450.000,00 EUR
bestimmt auf
Montag, 14.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 87/22
Amtsgericht Siegen, 18.03.2025
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