Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Anderter Str. 31, 30629 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 1914
EUID
DEP2305.HRB1914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 308/22 - 9 -
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.08.2024
Frist zur Stellungnahme Vergütung
17.11.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
01.04.2026
Beschluss Schlussverteilung und Gläubigerversammlung
01.04.2026
Gläubigerversammlung / Einwendungsschluss
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von technischem Industriebedarf, Großhandel für Treppengleitschutzartikel und Reparaturleistungen an Treppen. Beteiligung an Unternehmen die dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.936,25 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 62.966,75 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind diese Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Des Weiteren wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 01.06.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt hat am 06.08.2024 angezeigt, dass die Masse für die Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Am 01.04.2026 wurde beschlossen, dass e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt hat am 06.08.2024 angezeigt, dass die Masse für die Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Am 01.04.2026 wurde beschlossen, dass eine besondere Gläubigerversammlung am 01.06.2026 stattfindet und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bis zu diesem Datum eingereicht werden müssen. Parallel dazu hat der Verwalter am selben Tag angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.936,25 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 62.966,75 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; die Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung beträgt 6.587,06 EUR. Eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag endete am 17.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen…
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 01.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilung…
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet: www.bbl-law.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.936,25 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 62.966,75 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwal…
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.936,25 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 650,81 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 6.587,06 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 0,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 0 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolven…
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 06.08.2024 gem. § 208…
905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Sabine Olbrich, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 06.08.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 04.09.2024
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